Anwendungsbeispiele

Anwendung der Qualitätszeichen für Rauchwarnmelder


Neben der klassischen Marke „Q“ stellt das Forum Brandrauchprävention den Lizenzinhabern (Rauchmelder-Hersteller) auch ein Marketing- und ein Produkt-Label zur Verfügung. Lizensierte Hersteller von Rauchwarnmeldern können als Nutzungsrechtsinhaber der Marke „Q“ diese Marketing- und Produkt-Label in ihre Marketingaktivitäten einbinden.

Das Marketing-Label

Dieses Label enthält selbst keine Angaben zum Produkt. Es darf daher nur im direkten Zusammenhang mit dem lizensierten Rauchwarnmelder (d.h. Abbildung des Produktes und Nennung des Produktnamens) angewendet werden. Das Marketing-Label gibt es in drei Varianten: Label ohne Markenvorteile, Label mit drei Markenvorteilen (Hoch- und Querformat).

Anwendungsbeispiel

Beispiele* für die Nutzung des Marketing-Labels sind die Produktverpackung und Produktwerbung z.B. am Point of Sale mit Plakaten, Roll-ups oder Produkt-Flyer.
Wichtig: Das Marketing-Label darf nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem lizensierten Produkt stehen.
(*„Fastpace „und „Nightowl“ sind frei erfundene Marken der eobiont GmbH und urheberrechtlich geschützt.)

Das Produkt-Label

Der Produktname und der Name des Lizenznehmers (Unternehmensname) werden im Produkt-Label selbst genannt, daher kann dieses Label auch ohne direkten Zusammenhang mit dem lizensierten Rauchwarnmelder verwendet werden. Die Rechtegeberin eobiont stellt das Produkt-Label auf Anfrage den Lizenznehmern mit Produktnamen und Unternehmensnennung in vier Sprachen (DE, EN, FR, NL) als Druckvorlage zur Verfügung.

mockups-design.com

Anwendungsbeispiel

Das Produkt-Label kann ohne Produktabbildung und ohne Produktnamen genutzt werden, z.B. auf Plakaten, Roll-ups oder Flyern, denn es spricht aufgrund der im Label genannten Informationen (Produkt- und Herstellername) für sich.

Die pure Marke

Die Marke „Q“ muss immer auf dem Produkt selbst und auf dessen Verpackung abgebildet sein. Das Marketing-Label auf der Verpackung (s.o.) ist dabei optional, die reine Marke „Q“ hingegen verpflichtend. (Grundlage ist Abschnitt B der Ergänzenden Festlegungen in der Markensatzung bzw. den Nutzungsrechtsvertrag bei der Prüfung nach vfdb Richtlinie 14-01.)

Wichtige Hinweise

Ihr Nutzungsrechtsvertrag gewährt Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an der Gewährleistungsmarke „Q“. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für lizensierte Rauchwarnmelder. Das Produkt-Label wird Ihnen individuell auf Anfrage von der eobiont GmbH als Rechtegeberin erstellt. Die Marke darf NICHT in Bezug auf Ihr Unternehmen selbst verwendet werden.

Sie möchten das Produkt-Label für Ihren Rauchwarnmelder nutzen oder haben Fragen zum Q-Label? Dann schreiben Sie uns!

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Kontakt

Claudia Groetschel

Tel. 030 – 44 02 01 – 33
E-Mail: info@q-certified.eu